Geht der Messerstecher straffrei aus?
Psychiatrischer Gutachter schließt eine in Furcht begangene Tat aufgrund einer alkoholbedingten Bedrohungslage nicht aus.
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OFFENBURG/LAHR. Hat der Angeklagte in Furcht den tödlichen Messerstich ausgeführt? Das Urteil des Schwurgerichts im Prozess um den tödlichen Messerstich im Oktober 2008 in Lahr lässt zwar weiter auf sich warten. Doch dürfte mit der Vernehmung des psychiatrischen Sachverständigen Frank Müller vom Zentrum für Psychiatrie in Emmendingen eine maßgebende Vorentscheidung gefallen sein.
Fünf Stunden lang referierte der Gutachter über die bestehenden Probleme des Tatgeschehens aus medizinischer und psychiatrischer Sicht. Dabei war der eigentliche Tatverlauf von vornherein unstreitig. In der Nacht des 3. Oktober 2008 stach der 40-jährige Angeklagte nach einer Zechtour durch ...