Geld zurück für Gießwasser und bei Wasserrohrbrüchen

Eine Rückerstattung von Abwassergebühren ist grundsätzlich möglich / Betriebe und Privatleute können binnen vier Wochen entsprechende Anträge stellen .  

Mail
WALDSHUT-TIENGEN (uma). Die Berechnung ist ganz einfach: Das Frischwasser, das ein Haushalt oder ein Betrieb aus dem öffentlichen Trinkwassernetz bezieht, als Abwasser zurück in Kanäle. Dafür wird ebenso eine Gebühr fällig wie für den Bezug von Frischwasser. Diese ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Clemens Isele