Geld zurück für Hartz-IV-Empfänger

DREI FRAGEN AN Roland Rosenow von der Kanzlei "Sozialrecht in Freiburg" zu Mietobergrenzen.  

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Roland Rosenow   | Foto: Bernd Schumacher
Roland Rosenow Foto: Bernd Schumacher

Hartz-IV-Empfänger aufgepasst: Am vergangenen Dienstag hat der Gemeinderat beschlossen, die Mietobergrenzen anzuheben. Das bedeutet, dass man rückwirkend Geld für die Miete nachfordern kann. Darüber sprach Simone Lutz mit Roland Rosenow. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Freiburger Kanzlei "Sozialrecht in Freiburg", die im Auftrag einer Mandantin das Urteil des Bundessozialgerichtes erstritten hat, das dem jetzigen Gemeinderatsbeschluss zugrunde liegt.

BZ: Herr Rosenow, wer alles kann aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses rückwirkend Geld bekommen?
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