Geldinstitut muss einlenken
Eigentlich dürfen Sparkassenmitarbeiter ihre Kunden nicht beerben – einer schaffte es jetzt doch.
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FREIBURG/ORTENAU. Ein Vermögensberater der Sparkasse Offenburg/Ortenau darf keinen seiner Kunden beerben, auch wenn dieser das ausdrücklich wünscht. Das hat das Geldinstitut so festgelegt. Ein Sparkassenmitarbeiter, der gegen diese Regel verstieß, wurde fristlos entlassen. Doch dabei unterlief der Sparkasse ein Formfehler, weshalb das Landesarbeitsgericht in Freiburg am Dienstag der Berufung des Gekündigten stattgab.
Jetzt muss der Mann, der seit dem Tag der fristlosen Kündigung arbeitslos ist, zum 1. August 2012 zu den alten Arbeitsbedingungen wieder eingestellt werden.Der Mitarbeiter einer Sparkassenfiliale kümmerte sich seit vielen ...