Geldstrafe für "Affentanz"
Unlautere Rückerstattung der Mehrwertsteuer beschäftigt das Amtsgericht Bad Säckingen.
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BAD SÄCKINGEN. Die Mehrwertsteuer von rund 30 Euro wollte ein 45 Jahre alter Mann aus Münstertal beim Kauf von ein Paar Stiefeln sparen. Statt 190 Euro Ladenpreis, kostet ihn das Schuhwerk nun zusätzliche 650 Euro Strafe wegen mittelbarer Urkundenfälschung. Weitere 200 Euro muss seine Freundin drauflegen, die ihn zu der Tat angestiftet haben soll. Gegen Zahlung einer Geldbuße in dieser Höhe wird das Verfahren gegen die 45 Jahre alte Bankkauffrau aus Bad Säckingen eingestellt.
Der smarte Freiberufler – Angaben zu Beruf und Einkommen hat er verweigert – soll im Februar dieses Jahres beim Zollamt Bad Säckingen die Rechnung für die Damenschuhe vorgelegt haben, um sich die Ausfuhr in ...