Wegen Unterschlagung von Einnahmen des Radon Revital Bades ist eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Zudem wurde der Wert des Tatertrages eingezogen.
Am dritten Verhandlungstag endete das Verfahren gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Radon Revital Bades, die sich wegen Untreue vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten musste. Die Direktorin des Gerichtes Susanne Lämmlin-Daun verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro und ging damit über die Strafmaß des Strafbefehls – 90 Tagessätze zu ...