Gericht sieht Nötigung und Unfallflucht als gegeben an.
Ein hitzköpfiger Autofahrer muss eine Geldstrafe von 1350 Euro (45 Tagessätzen à 30 Euro) bezahlen, weil er einen anderen Autofahrer in Freiburg zuerst genötigt, dann dessen Auto mutwillig gestreift und anschließend Unfallflucht begangen hatte. Von diesem Tatablauf war Strafrichterin Karen ...