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Gemeinden haben es in der Hand

Hermann Jacob
  • &

  • Sa, 17. Dezember 2016
    Schönau

GVV Schönau beschließt Änderung des Flächennutzungsplans für Windenergie / Ittenschwander Horn gilt als unwirtschaftlich.

Das Ittenschwander Horn soll als Windenergie-Standort gestrichen werden.   | Foto: Dirk Sattelberger
Das Ittenschwander Horn soll als Windenergie-Standort gestrichen werden. Foto: Dirk Sattelberger

SCHÖNAU. Beschlossen hat die Verbandsversammlung des GVV Schönau am Donnerstag die Änderung des Flächennutzungsplanes "Flächen für Windenergieanlagen". Die damals aufgenommenen Standorte Bubshorn und Ittenschwander Horn wurden somit wieder aufgehoben, um die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich wiederherzustellen.

Zur Vorgeschichte: Der derzeitige Flächennutzungsplan wurde 1998 vom Landratsamt genehmigt. Windenergieanlagen wurden zu privilegiert zulässigen Vorhaben im Außenbereich. Nur Ittenschwander Horn und Bubshorn blieben als genehmigungsfähige Standorte übrig, weil sie ...

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