Ein Grundstückskäufer verpflichtet sich, zeitnah ein Haus zu bauen. Aber das passiert nie. Nach 20 Jahren soll er den Bauplatz auf einmal wieder hergeben. Zu Recht, urteilt der Bundesgerichtshof.
Wer einen Bauplatz ungenutzt brachliegen lässt, muss unter Umständen noch Jahrzehnte nach dem Kauf mit einer Rückforderung des Grundstücks rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Freitag in einem Fall aus Niederbayern, dass sich Gemeinden für diesen Fall ein ...