Genossenschaft könnte Lösung sein

Private und kommunale Waldbesitzer wollen weiter mit dem staatlichen Forst kooperieren / Vortrag am kommenden Montag.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Kreisforstamtsleiter Helge von Gilsa w...e Gründung einer Waldgenossenschaft.    | Foto: W. Adam
Kreisforstamtsleiter Helge von Gilsa wirbt für die Gründung einer Waldgenossenschaft. Foto: W. Adam

HOTZENWALD. Wichtige Informationen für den privaten und kommunalen Waldbesitz stehen in der Hauptversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Vorderer Hotzenwald am 22. Mai im Hännemer Schmiedledick-Saal an. Teilnehmer der um 20 Uhr beginnenden Versammlung ist der Kreisforstamtsleiter Helge von Gilsa, der zu aktuellen Projekten des gemeinsamen Stammholzverkaufs und zum Stand des Rechtsstreits zwischen der Stuttgarter Landesregierung und dem Bonner Bundeskartellamt referiert.

Wie berichtet, hatte im März das Oberlandesgericht in Düsseldorf den Landeseinspruch gegen das vom Kartellamt ausgesprochene Verbot des gemeinsamen Stammholzverkaufs aus Staats-, Kommunal- und Privatwäldern zurückgewiesen. Die Richterhaltung wurde von der Landesregierung jedoch nicht akzeptiert, und das Kabinett entschloss sich in diesen Tagen zur Einlegung einer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel