Genschere vor dem Richter

Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob ein gentechnisch veränderter Organismus auch als solcher gekennzeichnet werden muss.  

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Punktgenaue Veränderungen am Erbgut verspricht die neue Technik.  | Foto: Adobe.stock.com
Punktgenaue Veränderungen am Erbgut verspricht die neue Technik. Foto: Adobe.stock.com

LUXEMBURG (dpa). In der Gentechnik ist eine Revolution im Gange. Möglich macht das ein relativ neues Werkzeug: Die Genschere Crispr/Cas9, kurz Crispr. Sie ermöglicht es unter anderem, das Erbgut von Pflanzen und anderen Lebewesen präziser, schneller und günstiger zu verändern als bisher. Umstritten ist, inwieweit bestimmte Anwendungen von Crispr und ähnlichen Werkzeugen unter die strengen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts fallen. Darüber urteilt am heutigen Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Was genau wird verhandelt?
Ein französisches Gericht will vom EuGH wissen, wie es die strengen europäischen Regeln zur Gentechnik auf das neue Verfahren anwenden soll. Das höchste europäische Gericht soll klären, was rechtlich gesehen "gentechnisch veränderte Organismen" (GVOs) sind und was nicht. Außerdem geht es um die Frage, für welche GVOs rechtliche Ausnahmen gelten.
Welche Regeln sind das?
GVOs werden vor der Zulassung auf ihre Sicherheit geprüft. Lebensmittel, die unter die GVO-Verordnung fallen, müssen im Handel für ...

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