Gericht bestätigt deutsche Praxis Sicherungsverwahrung gebilligt. Christian Rath Mi, 5. Dez 2018 Deutschland Artikelvorlesen lassen Zu den Kommentaren Artikel teilen Facebook Mail Link kopieren STRASSBURG. Die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung ist möglich, wenn der Täter psychisch krank ist und hinter Gittern therapiert wird. ... > Artikel verlinken Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden: Gericht bestätigt deutsche Praxis (veröffentlicht am Mi, 5. Dez 2018 auf badische-zeitung.de) © 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.
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