Gericht erschwert illegales Zocken
Behörden dürfen schärfer gegen Angebote im Internet vorgehen.
STUTTGART/LEIPZIG. Die Behörden in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern können künftig illegales Glücksspiel im Internet leichter als bisher verbieten. Das ist die Folge von zwei Grundsatzurteilen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Freitag (Az. 8 C 14.16 und 8 C 18.16). Die Entscheidungen betreffen zwei Bescheide des Regierungspräsidiums Karlsruhe von Januar und Februar 2010, gegen welche die betroffenen Unternehmen aus Gibraltar und Malta geklagt hatten.
In den vergangenen fast acht Jahren waren die Behörden in Baden-Württemberg zurückhaltend, illegale Glücksspiele per Erlass zu verbieten. Sie wollten erst den Ausgang dieser beiden Musterverfahren abwarten. Da nach fast acht Jahren nun der ...