Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage von Joachim Lutz auf Akteneinsicht beim Bundesgesundheitsministerium stattgegeben. Das Ministerium verweigert bis heute die Bezahlung der von ihm gelieferten Corona-Masken.
Der Offenburger Unternehmer Lutz und seine Anwälte dürfen nun nach dem Urteil von Köln alle relevanten Akten beim zuständigen Ministerium einsehen. Damit können und wollen sie ...