Grenzgänger aus dem Euro-Raum dürfen nach einem Gerichtsurteil in der Schweiz nicht schlechter bezahlt werden als ihre dort wohnenden Arbeitskollegen. Eine Lohnkürzung verletze das Freizügigkeitsabkommen, so die Richter.
Damit wies das Bezirksgericht in Arlesheim ein Schweizer Unternehmen in die Schranken, das unter Berufung auf die anhaltende Stärke ...