Gericht hinterfragt Betretungsverbot

Verwaltungsgerichtshof Mannheim beschäftigte sich in Tutschfelden mit dem Tagesbruch am Kahlenberg und den Folgen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
40 Meter unter den Kuppen liegen die S...Einbrechen die  Experten  befürchten.   | Foto: Michael haberer
40 Meter unter den Kuppen liegen die Stollen, deren Einbrechen die Experten befürchten. Foto: Michael haberer

HERBOLZHEIM. Stehen Teile des Kaiserbergs am Nordostrand von Herbolzheim kurz vor dem Einbruch? Die Antwort auf diese Frage dürfte das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim in der Streitsache, die sein Erster Senat am Donnerstag im Bürgerhaus Tutschfelden behandelte, wesentlich beeinflussen. Das Urteil ist erst in zwei Wochen zu erwarten. Aber der vorsitzende Richter Volker Ellenberger ließ bereits durchblicken, dass es kaum bei dem jetzigen Stand bleiben dürfte.

Vor rund vier Jahren tat sich auf dem Kaiserberg ein großer Krater auf. Ein Teil des Weinbergs im Gewann Wintergarten ist im Abgrund verschwunden. Die Ursache für diesen sogenannten Tagesbruch lag in etwa 40 Meter Tiefe. Eine rund zehn Meter hohe Abbaukammer des früheren ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel