Gericht kippt EU-Mindestlohnrichtlinie
EuGH erklärt zwei Vorgaben für nichtig – Das Land Dänemark als Kläger bekommt aber nur teilweise recht
Valeria Nickel & Ansgar Haase
Di, 11. Nov 2025, 22:00 Uhr
Wirtschaft
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Die EU hat bei der Festlegung von einheitlichen Standards für Mindestlöhne ihre Kompetenzen überschritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte zwei Bestimmungen in der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig. Dabei handelt es sich einerseits um Kriterien für die Festlegung und Aktualisierung der Löhne und andererseits um eine Vorschrift, die eine Senkung der ...