20 Quadratmeter pro Person: Diesen Richtwert hatte das Land festgelegt, damit Kunden im Einzelhandel während der Corona-Pandemie genug Abstand halten können. Der VGH entschied nun dagegen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel für unwirksam erklärt. Die Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche je Person im ...