Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Sicherungsverwahrung gegen einen Straftäter aufgehoben – ohne den Fall wie vorgesehen dem Bundesgerichtshof vorzulegen.
Der 58-jährige Sexualstraftäter wurde aus der Justizvollzugsanstalt Freiburg entlassen. Wie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mitteilte, wird die Polizei den ...