Wer eine Wohnung anders nutzt als gedacht – als Ferienwohnung oder Büro –, braucht eine Genehmigung. So schreibt es eine Regelung in Freiburg vor. Der Erfolg sieht zunächst bescheiden aus. Und nun klagt auch noch ein Privatmann.
Seit Februar 2014 gilt die Zweckentfremdungssatzung in Freiburg: Gegen 110 ungenehmigte Nutzungen hat das Baurechtsamt seither ermittelt. Das will sich ein Privatmann mit mehreren Immobilien nicht gefallen lassen: Über seine ...