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Wohnungsmarkt

Gericht prüft Freiburger Satzung gegen Zweckentfremdung

Simone Lutz
  • Mo, 07. Dezember 2015, 20:42 Uhr
    Freiburg

     

Wer eine Wohnung anders nutzt als gedacht – als Ferienwohnung oder Büro –, braucht eine Genehmigung. So schreibt es eine Regelung in Freiburg vor. Der Erfolg sieht zunächst bescheiden aus. Und nun klagt auch noch ein Privatmann.

Das richtige Mittel gegen Leerstände?  | Foto: dpa
Das richtige Mittel gegen Leerstände? Foto: dpa
Seit Februar 2014 gilt die Zweckentfremdungssatzung in Freiburg: Gegen 110 ungenehmigte Nutzungen hat das Baurechtsamt seither ermittelt. Das will sich ein Privatmann mit mehreren Immobilien nicht gefallen lassen: Über seine ...

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