Gericht sieht geringe Rückfallgefahr
David Eickhoff
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Di, 03. Juni 2014
Kreis Breisgau-Hochschwarzwald
Im Berufungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs einer Sechsjährigen wird die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
FREIBURG. Im Berufungsverfahren wegen des sexuellen Missbrauchs an einer Sechsjährigen hat die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg die Freiheitsstrafe von zehn Monaten für den Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte habe "seine Impulssteuerung grundsätzlich im Griff", so die Vorsitzende Richterin Frank am Montag.
Im Mai vergangenen Jahres war der 36-Jährige spät abends in das Schlafzimmer der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin gekommen. Das Mädchen schlief. Sexuell erregt hatte er das Kind mit seinen Fingern am Unterleib berührt und davon mit seinem Mobiltelefon mehrere Fotos gemacht. Die Aufnahmen schickte er sich per E-Mail ...