Gericht sieht keine Notwehr
Vater und Sohn wegen Körperverletzung verurteilt.
Jonas Hirt
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KENZINGEN. Das Amtsgericht Kenzingen hat einen Vater und seinen Sohn aus einer Kaiserstuhlgemeinde wegen Körperverletzung verurteilt. Der junge Erwachsene wurde wegen einfacher Körperverletzung zu 80 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Er muss an sein Opfer und an eine gemeinnützige Organisation je 1000 Euro zahlen. Der Vater erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine sechsmonatige Bewährungsstrafe, die Bewährungsdauer beträgt zwei Jahre.
Das Urteil ist gesprochen. Fragen, die Staatsanwalt Clemens Allweyer bei der Verlesung des Strafbefehls gestellt hat, bleiben offen. Was ist der Hintergrund des Streits, der sich im September 2016 ereignete? Und wer fing den Streit ...