Gericht weist Steinbruchklage ab
Unzumutbare Beeinträchtigungen für die Brunnaderner Bürger durch den Steinbruchbetrieb seien ausgeschlossen, heißt es im Urteil.
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BONNDORF (jul). Schlechte Nachrichten für die Brunnaderner Bürger. Das Verwaltungsgericht hat die Klagen mehrerer Bewohner von Brunnadern gegen die seitens des Landratsamtes erteilte Genehmigung für den Steinbruch abgewiesen. Was sich bereits bei der Verhandlung am 5. Dezember in Bonndorf abgezeichnet hatte – nämlich, dass sich das Gericht bei seiner Beurteilung der Sachlage auf die Gutachten stützt und die Sorgen und Nöte der Bürger eine untergeordnete Rolle spielen – ist damit amtlich.
In dem Gerichtsurteil, das den Beteiligten inzwischen zugestellt wurde, ist klar formuliert, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamts Waldshut keine die Kläger schützenden Vorschriften verletzt. Nach dem ...