Urteil aus Ulm

Gericht wertet Unfall auf geleastem Job-Rad als Arbeitsunfall

Beschäftigte sind nach einem Urteil des Landessozialgerichtes unfallversichert, wenn sie ein vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter geleastes Fahrrad zu einer alljährlichen Inspektion bringen.  

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Urteile rund um das Jobrad werden noch zunehmen.  | Foto: Thomas Kunz
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