Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts prüft das städtische Rechtsamt mögliche Folgen für Freiburg.
Der entscheidende Satz im Urteil des Bundessozialgerichts, mit dem es ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) zuungunsten einer Freiburger Mieterin aufgehoben hat, steht auf Seite elf: "Dass es Wohnungen zu diesen abstrakt angemessenen Quadratmeter-Nettokaltmieten im örtlichen ...