Verbraucher
Gerichtsurteil: Bei abgepackter Wurst muss die Menge drin sein, die draufsteht
Was zählt zur Füllmenge von fertig verpackter Wurst? Nur das Wurstbrät oder auch die Hülle und die Verschlussclips? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.
dpa
Di, 6. Mai 2025, 20:00 Uhr
Wirtschaft
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