Verbraucher

Gerichtsurteil: Bei abgepackter Wurst muss die Menge drin sein, die draufsteht

Was zählt zur Füllmenge von fertig verpackter Wurst? Nur das Wurstbrät oder auch die Hülle und die Verschlussclips? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.  

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Schlagworte: Ulla Held-Daab

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