Gerichtsurteil sorgt im Landkreis Waldshut für große Probleme bei der Notfallversorgung
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass sogenannte Poolärzte der Sozialversicherungspflicht unterliegen, trifft den Hochrhein hart: Die Notfallpraxis in Bad Säckingen ist zu, aber auch der Notfalldienst ist betroffen.
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Für Olaf Boettcher, der mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) 2008 die Notfallpraxis in Bad Säckingen eingerichtet hat, kam die Nachricht über das Urteil des Sozialgerichts zu den Poolärzten nicht überraschend. "Wir waren darauf vorbereitet", sagt er. Die KV habe über das Gerichtsverfahren informiert. Laut Gerichtsurteil müssen Poolärzte sozialversichert werden. Das hat gravierende Folgen für Bad Säckingen. ...