Geringere Strafe für früheren Solar-Pionier
Gericht bestätigt Schuldspruch.
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BASEL (sda). Das Basler Appellationsgericht hat am Mittwoch den Schuldspruch gegen einen früheren Solarfahrzeug-Pionier wegen gewerbsmäßigen Betrugs bestätigt. Das Strafmaß reduzierte es aber von siebeneinhalb auf sechs Jahre. Das Gericht senkte auch das Strafmaß von zwei weiteren Beteiligten auf zwei Jahre bedingt und sprach einen vierten Mann frei.
Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Appellationsgericht einen Schuldspruch wegen gewerbsmäßigen Betrugs für alle vier und ...