Account/Login

Geschädigte werden entschädigt

  • Mi, 24. Oktober 2001
    Titisee-Neustadt

     

Gericht verurteilt einen geständigen Anlagebetrüger, setzt aber die Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung aus.

TITISEE-NEUSTADT. Das war nicht im Sinne des Erfinders: Statt das Geld wie mit den Gebern vereinbart bei verschiedenen Unternehmen anzulegen, behielt ein 36-jähriger Mann gut 65 000 Mark für sich. Er habe von dem Geld leben müssen, weil die Firma, für die er anlagewillige Kunden warb, ihm monatelang seine Provision schuldig blieb. Deshalb musste er sich nun wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Titisee-Neustadt verantworten und wurde zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt.

Zu seinem ersten Verhandlungstermin war der heute 38-Jährige nicht erschienen. Er habe ihn vergessen, sagte er, "verdrängt", sein Verteidiger. Dieses Verhalten brachte den Versicherungskaufmann kurzfristig in Untersuchungshaft. Danach kam er der Auflage nicht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel