Geschichte einer Grenzüberschreitung

Rechtsanwalt Paul Müller hat ein Büchlein über "Rechts- und Linksfälle" zusammengestellt / Bauernbub aus Mühlenbach.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Paul Müller hat ein lesenswertes Buch geschrieben.   | Foto: ralf burgmaier
Paul Müller hat ein lesenswertes Buch geschrieben. Foto: ralf burgmaier

OFFENBURG. Es ist die Geschichte einer Grenzüberschreitung, die das Büchlein von Paul Müller interessant macht. Geboren 1941 als eines von sieben Geschwistern auf dem Marusenhof in Mühlenbach, verließ der Schwarzwälder Bauernbub die vorgegebenen biographischen Bahnen. Gesegnet mit Intelligenz, Tüchtigkeit und glücklichen Umständen schaffte Paul Müller den Wechsel in die akademische Klasse und wurde Rechtsanwalt samt Doktortitel. Jetzt hat er ein Buch geschrieben.

Seit 42 Jahren betreibt Müller erfolgreich seine Anwaltskanzlei in Offenburg. Aus dem reichen Schatz der in dieser Zeit aufgelaufenen Anekdoten hat Paul Müller ein Büchlein "Rechts- und Linksfälle" zusammengestellt. Aber indem er Kuriositäten und Launiges berichtet, erzählt der Autor doch sozusagen über Bande ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel