Verbraucherschutz
Glatteis: Ihre Rechte bei verspäteten Zügen und Flugausfällen

Wegen Glatteis und Eisregen wurden die Reisepläne vieler Menschen durcheinandergewirbelt. Was steht einem zu, wenn der Flieger deshalb nicht abhebt oder die Bahn später als geplant ankommt?
Sitzen Passagiere wegen Eis oder Schnee am Flughafen fest, muss die Airline sich um eine angemessene Verpflegung kümmern. Bei Verspätungen ab zwei Stunden muss sie kostenfreie ...