Grauzonen des Mundraubs

Was Sammler an Obst, Gemüse und Blumen mitnehmen dürfen, ist streng geregelt.  

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Ein Steinpilz  | Foto: Christiane Sahli
Ein Steinpilz Foto: Christiane Sahli

GRENZACH-WYHLEN. Beim Spazierengehen locken oft Äpfel oder Nüsse am Wegesrand, die viele Bürger unbedacht pflücken und mitnehmen. Was erlaubt ist und was nicht, scheint vielen unklar. Erlaubt ist der umgangssprachliche Mundraub, bei dem Nüsse und Obst vor Ort gegessen werden. Problematisch wird es, sobald Taschen, Säcke oder gar Kisten zum Einsatz kommen. Ein Überblick über die Grauzonen des Mundraubs.

Waldfrüchte und -pflanzen
Verboten sind aber Zweige von Forstkulturen oder das Ausgraben von Bäumen und Sträuchern. Auch sollten Bürger beachten, dass zwar der Wald für alle Bürger frei zugänglich ist, angrenzende Privatgrundstücke nicht betreten werden ...

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