Die Ausnahmeregeln für Schweiz-Grenzgänger für die Arbeit im Homeoffice laufen zum Jahresende aus. Doch viele Arbeitnehmer wollen lieber Zuhause arbeiten – ändert sich nun das Steuerverfahren?
Um eine Doppelbelastung bei Steuern und Sozialabgaben zu vermeiden, muss bei Grenzgängerinnen und Grenzgänger geregelt sein, ob das Wohnsitz- oder das Arbeitsstättenprinzip gilt, wo also Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Zahlenmäßig am stärksten betrifft diese Fragen die rund 60.000 Grenzgänger in das Nicht-EU-Mitglied Schweiz.
Das Steuerrecht unterscheidet dabei die Tagespendler und die sogenannten Wochenaufenthalter. Sofern sie das Land an weniger als 60 Tagen pro Jahr verlassen, bezahlen ...