Homeoffice

Grenzgänger im Homeoffice dürfen bis März 2022 zuhause bleiben

BZ-Abo Berufspendler, die in der Schweiz arbeiten, dürfen sich freuen: Die Ausnahmeregelung für das Arbeiten von zu Hause aus wird verlängert. Sie gilt noch bis Ende März 2022.  

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Das Arbeiten im Homeoffice kann weitergehen.  | Foto: Fabian Strauch (dpa)
Das Arbeiten im Homeoffice kann weitergehen. Foto: Fabian Strauch (dpa)
Das teilte der Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner (CDU) mit. Die Regelung von 2020 sollte ursprünglich Ende dieses Jahres auslaufen. Dann hätten Beschäftigte wieder häufiger an ihren Arbeitsplatz in die Schweiz zurückkehren müssen. Um eine Doppelbelastung bei Steuern und ...

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