Grundrechte auch für NPD
Sparkassen müssen die Partei als Kundin akzeptieren - zumindest bis zum Verbotsverfahren.
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Für die NPD ist es ein Schritt aus dem juristischen Abseits. Öffentliche Banken dürfen die Konten der rechtsextremen Partei nicht einfach kündigen, stellte gestern der Bundesgerichtshof (BGH) fest. Diese Entscheidung war allerdings zu erwarten.
Auslöser des Streits war ein zugespitzter Bericht im ARD-Magazin "Report" im August 2000. Er wies darauf hin, dass Banken im öffentlichen Besitz mit der NPD zusammenarbeiten. Die Praxis ...