Account/Login

LfV

Gülen wird nicht vom Verfassungsschutz beobachtet

Nadine Zeller
  • Do, 07. August 2014, 00:05 Uhr
    Südwest

     

Die Bewegung um den türkischen Prediger Fethullah Gülen kann nicht vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Obwohl sie im Verdacht steht, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen.

Fethullah Gülen ist Kopf der gleichnamigen Bewegung.  | Foto: dpa
Fethullah Gülen ist Kopf der gleichnamigen Bewegung. Foto: dpa
Es fehlt die rechtliche Handhabe, um die muslimische Gruppe zu observieren. Dies geht aus dem Prüfbericht des LfV hervor. Die Recherchen des Verfassungsschutzes ergaben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichen, um die Gülen-Bewegung zu ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel