Die Bewegung um den türkischen Prediger Fethullah Gülen kann nicht vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Obwohl sie im Verdacht steht, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen.
Es fehlt die rechtliche Handhabe, um die muslimische Gruppe zu observieren. Dies geht aus dem Prüfbericht des LfV hervor. Die Recherchen des Verfassungsschutzes ergaben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichen, um die Gülen-Bewegung zu ...