Guter Rat fürs Rad

Seit August gelten neue Vorschriften für Fahrradbeleuchtung / Polizei wird kontrollieren.  

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Gut beleuchtet durch trübe Herbsttage:...der Garage sieht das richtig gut aus.   | Foto: Fotos: Iris König
Gut beleuchtet durch trübe Herbsttage: Schon in der Garage sieht das richtig gut aus. Foto: Fotos: Iris König

WALDKIRCH. Die Tage werden kürzer – im morgendlichen Berufsverkehr müssen Auto-, aber besonders Fahrradfahrer aufs richtige Licht achten. Nicht unberücksichtigt sollte dabei bleiben, dass seit dem 1. August 2013 nach Paragraf 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) neue Bestimmungen zur Fahrradbeleuchtung gelten.

Ansteckbare Leuchten: Die Beleuchtung des Fahrrads mit einem Dynamo gilt weiterhin als sinnvollste Methode. Der Dynamo ist fest installiert und der Strom wird durch die Drehbewegung des Rades erzeugt – die Dynamobeleuchtung kommt also ganz ohne Batterien oder Akkus ...

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