Guter Rat fürs Rad
Seit August gelten neue Vorschriften für Fahrradbeleuchtung / Polizei wird kontrollieren.
Iris König
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WALDKIRCH. Die Tage werden kürzer – im morgendlichen Berufsverkehr müssen Auto-, aber besonders Fahrradfahrer aufs richtige Licht achten. Nicht unberücksichtigt sollte dabei bleiben, dass seit dem 1. August 2013 nach Paragraf 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) neue Bestimmungen zur Fahrradbeleuchtung gelten.
Ansteckbare Leuchten: Die Beleuchtung des Fahrrads mit einem Dynamo gilt weiterhin als sinnvollste Methode. Der Dynamo ist fest installiert und der Strom wird durch die Drehbewegung des Rades erzeugt – die Dynamobeleuchtung kommt also ganz ohne Batterien oder Akkus ...