Bundesgerichtshof urteilt zu Eigenbedarfskündigung
Härtefälle gibt es nur mit ärztlichem Attest
Wenn Mieter sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, muss ein Härtefall durch ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten belegt werden. Ein Attest des eigenen Hausarztes genügt nicht.
Ärgerlich für Mieter – eine Eigenbedarfskündigung Foto: Stephan Jansen (dpa)
Wer als Mieter eine Eigenbedarfskündigung abwehren will und mit der Härtefallklausel argumentiert, benötigt künftig ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten. Das ...