Haftandrohung, Kontaktverbot, Schmerzensgeld
41-Jähriger verurteilt.
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FREIBURG. Das Landgericht Freiburg befand einen Angestellten der Vergewaltigung in zwei Fällen für schuldig. Der 41-jährige Angeklagte gestand die Taten. Vor Beginn der Hauptverhandlung hatten sich alle Parteien für den Fall eines Geständnisses auf zwei Jahre Freiheitsentzug, ausgesetzt zur Bewährung, und 2400 Euro Schmerzensgeld für das Opfer, geeinigt.
Das Landgericht beendete durch die Vereinbarung ein Verfahren, das sich lange hinzog. Bereits im November 2000 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Vergewaltigung gegen Torsten V. erhoben ...