Haftet ein Energieunternehmen für Schäden, die bei Privat- oder Geschäftskunden durch Stromausfälle entstanden sind? Bei der Firma Energiedienst heißt es: "Nur, wenn die Sorgfaltspflicht verletzt wurde."
Stromausfälle gibt es immer wieder. Jüngst waren Kunden in Teilen der Gemeinde Efringen-Kirchen zwischen 15 Minuten und mehr als zwei Stunden lang ohne Strom. Was allerdings nicht heißt, dass der Energieversorgung für entstandene Schäden haften müsste. (Symbolbild) Foto: Markus Maier
Teile von Efringen-Kirchen, Egringen und Mappach waren vergangene Woche von einem Stromausfall betroffen. Hatte man bei Energiedienst (ED) zunächst nichts ...