Haftstrafe nach zwölffachem Betrug
Amtsgericht Kenzingen verurteilt mehrfach vorbestrafte Inhaberin eines Pflegedienstes zu einem Jahr und neun Monaten.
KENZINGEN. Zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wurde am Donnerstag die Inhaberin eines Pflegedienstes im Nördlichen Breisgau verurteilt, die sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Kenzingen zu verantworten hatte. Die Richterin verurteilte die Frau wegen Betrugs in zwölf Fällen, angesichts der vielen Vorstrafen der Angeklagten und ihrer ungünstigen Sozialprognose setzte sie die Strafe nicht zur Bewährung aus.
Nachdem sich die Richterin am ersten Verhandlungstag ausschließlich mit der Angeklagten und ihrer finanziellen Situation beschäftigt hat (siehe BZ vom Donnerstag), kommen am zweiten Verhandlungstag die Zeugen und Geschädigten zu Wort. Anhand ihrer Schilderungen wird deutlich, wie viele Menschen die Angeklagte geschädigt hat. Allein zehn ehemaligen Mitarbeiterinnen ihres ...