Handy kaputt, falsche Rechnung – was tun?

Christian Deker

Von Christian Deker

Mi, 01. Oktober 2008 um 13:00 Uhr

Handy-Blog (fudder) Handy-Blog

Das Mobiltelefon geht kaputt, der Provider rechnet falsche Anrufe ab, teure Verträge werden einem am Telefon aufgeschwatzt. Der juristische Ärger rund ums Mobiltelefon kann nerven und schnell teuer werden. Die wichtigsten Fragen zum Thema "Mobiltelefon und Recht" beantwortet die Freiburger Rechtsanwältin Andrea Birkenmayer im fudder-Interview.


Mein Mobiltelefon, das ich im Rahmen eines Vertrags besitze, geht kaputt, ohne dass ich etwas dafür kann. An wen muss ich mich wenden?
Grundsätzlich muss man sich an seinen Vertragspartner wenden – meist der Verkäufer – und diesem am besten schriftlich den Mangel anzeigen sowie zur Beseitigung des Mangels auffordern. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Ein eventuell darüber hinausgehendes Garantieversprechen des Herstellers bestünde neben der gesetzlichen Gewährleistung. Die Einzelheiten sind dem Kaufvertrag zu entnehmen.
Welche Ansprüche habe ich?
Sofern das Handy innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe defekt wird, ...

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

Gleich können Sie weiterlesen!

Exklusive Vorteile:

  • Jeden Monat einen BZ-Abo-Artikel auf badische-zeitung.de lesen
  • Redaktioneller Newsletter mit den wichtigsten Nachrichten aus Südbaden
  • Qualitätsjournalismus aus Ihrer Heimat von 150 Redakteuren und 1500 freien Journalisten. Verwurzelt in der Region. Kritisch. Unabhängig.

BZ-Digital Basis 0,00 €
im 1. Monat

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
1 Monat kostenlos testen

jederzeit kündbar

Registrieren kostenlos

  • Jeden Monat einen BZ-Abo-Artikel auf badische-zeitung.de lesen
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Die eingegebene E-Mail Adresse ist bereits registriert.
Hier können Sie sich anmelden
Diese E-Mail-Adresse ist bereits registriert aber nicht aktiv.
Aktivierungslink erneut zuschicken

Zurück

Anmeldung