Haug und die literarische Freiheit bleiben siegreich
Arbeitsgericht: Kündigung des SWR-Moderators war unzulässig.
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Die Kündigung des ehemaligen SWR-Moderators Gunter Haug war unzulässig. Dies entschied gestern das Arbeitsgericht Stuttgart. Haug, der sich per Kriminalroman abfällig über einen "Spätzlesender" äußerte, sei dabei von der "literarischen Freiheit" geschützt gewesen, so das Gericht.
"Höllenfahrt" hieß der Roman, in dem Kommissar Horst Meyer nebenbei mal über einen Fernsehsender "in der Landeshauptstadt" räsonierte. "Filz, Unfähigkeit, Cliquenwirtschaft und Intrigen" ...