Heilbad verliert den Prozess
Beitragssatzung ist ungültig.
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BADENWEILER. Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung des Heilbads Badenweiler ist ungültig. Dies bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VHG). In erster Instanz war das Verwaltungsgericht Freiburg am 22. März 2011 zum selben Urteil gekommen. Das von der Gemeinde Badenweiler beantragte Berufungsverfahren fand am 22. Dezember 2011 statt.
Es geht darum, dass Badenweiler die Fremdenverkehrsbeiträge in den Kategorien A (Übernachtung) und B (Gastronomie und Handel) nach ...