Flüchtlingsunterbringung
Heitersheimer CDU kritisiert Einschätzung der Kommunalaufsicht zur EA-Vereinbarung
Für den CDU-Stadtverband Heitersheim geht die Einschätzung der Kommunalaufsicht zum Verfahren für den Bau einer Erstaufnahmeeinrichtung im Gewerbepark "an der Sache vorbei". Man behalte sich rechtliche Schritte vor.
Mo, 20. Okt 2025, 17:55 Uhr
Heitersheim
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Die Heitersheimer CDU hält die Einschätzung der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg zur Rechtmäßigkeit der Vereinbarung zwischen dem Land und dem Gewerbepark Breisgau bezüglich des Baus einer Erstaufnahmeeinrichtung (EA) für bis zu 950 Geflüchtete für fehlerhaft. Sie ginge an der Sache vorbei und ignoriere den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags, für den aus Sicht der CDU Heitersheim eine Zustimmung der Verbandsversammlung des Gewerbepark-Zweckverbandes erforderlich sei, die es aber bislang nicht gebe, wie es in einer Pressemitteilung des CDU-Stadtverbandes Heitersheim heißt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde des RP hatte die Vereinbarung nach einer entsprechenden Initiative der Heitersheimer CDU überprüft und war Anfang Oktober zu der Auffassung gelangt, dass die Beschwerde unbegründet sei. Der Zweckverband ist der Aufsichtsbehörde zufolge nicht über das hinausgegangen, was die Verbandsversammlung am 10. März 2025 beschlossen hatte. Diese Einschätzung bekräftigten auch Gewerbepark-Chef Markus Riesterer und Bad Krozingens OB Volker Kieber als Vorsitzender des Zweckverbandes Gewerbepark Breisgau am Rande des Infomarktes zur EA am vergangenen Freitag in Eschbach.
Der CDU-Stadtverband Heitersheim sieht die Sachlage weiterhin anders. Er kritisiert auch, dass der Text der Vereinbarung zwischen Land und Gewerbepark der Verbandsversammlung nicht noch einmal vorab vorgelegt worden sei. Man halte daher die gesamte Vereinbarung für ungültig, heißt es in der Pressemitteilung. Und: Man behalte sich weitere rechtliche Schritte vor.