Corona und Mieterschutz
Hilfe nur in der Not

Auch in der Corona-Krise laufen die Kosten für das Leben weiter – zum Beispiel die Miete, die bezahlt werden muss. Hier hat der Gesetzgeber den Mieterschutz erweitert, allerdings fest definiert.
Das Problem: Entsteht ein Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete, dürfe der Vermieter grundsätzlich fristlos kündigen, stellt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB) klar. Auf den Grund, warum der Mieter nicht zahlen konnte, komme es dabei nicht an.
Doch es gibt jetzt auch eine Entlastung: Wer aufgrund der derzeitigen Situation zum Beispiel seinen Job verloren hat und Probleme mit der Mietzahlung bekommt, muss nicht fürchten, auch noch die Wohnung zu verlieren.
Denn Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz beschlossen, das Mietern helfen soll. Danach darf ihnen nicht gekündigt werden, wenn sie ...
Doch es gibt jetzt auch eine Entlastung: Wer aufgrund der derzeitigen Situation zum Beispiel seinen Job verloren hat und Probleme mit der Mietzahlung bekommt, muss nicht fürchten, auch noch die Wohnung zu verlieren.
Denn Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz beschlossen, das Mietern helfen soll. Danach darf ihnen nicht gekündigt werden, wenn sie ...