Zuschlag, Einspruch und wieder Einspruch

Hin und Her um Blume-Areal

Die Zwangsversteigerung des Blume-Areals ist noch nicht rechtskräftig. Dass der Einspruch gegen den Zuschlag vom Landgericht zurückgewiesen wurde, wird offenbar ebenfalls angefochten  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Um die Versteigerung des Maulburger Blume-Areals wird hart gerungen  | Foto: Wolfgang Roth
Um die Versteigerung des Maulburger Blume-Areals wird hart gerungen Foto: Wolfgang Roth
MAULBURG (jac). Das Landgericht hat den Einspruch gegen den ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel