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Hinterm Vorhang wurde nicht nur Sekt getrunken

  • Fr, 17. Oktober 2003
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Bewährungsstrafe für einen Breisacher Gastwirt wegen Zuhälterei / Gewaltige Erinnerungslücken bei den Bardamen.

BREISACH. Der dirigistischen Zuhälterei schuldig gesprochen hat das Breisacher Amtsgericht den ehemaligen Betreiber einer Nachtbar in Breisach. Der teilgeständige Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und zur Zahlung einer Bewährungsauflage von 10 000 Euro verurteilt. Darüber hinaus ...

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