Urteil

Höchststrafe für Mörder der schwangeren Psychotherapeutin in Offenburg

Er tötete heimtückisch und mit unbedingtem Vernichtungswillen, entsprechend fällt das Urteil aus: Für den Mord an einer 37-Jährigen in Offenburg erhält der Täter die höchste Strafe, die ein deutsches Gericht verhängen kann.  

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Der Mann mit dem Kapuzenpulli: Charles K. werden die Handschellen abgenommen.  | Foto: Michael Saurer
Der Mann mit dem Kapuzenpulli: Charles K. werden die Handschellen abgenommen. Foto: Michael Saurer

Es gibt im deutschen Strafrecht keine höhere Strafe. Der 43 Jahre alte Deutsch-Franzose Charles K. wurde am Dienstagnachmittag von der Großen Strafkammer des Offenburger Landgerichts zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Das Gericht ordnete auch den Vorbehalt einer anschließenden Sicherungsverwahrung an.

Das alles bedeutet, dass K. wohl Jahrzehnte hinter Gittern verbringen wird. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Stephan Hofsäß, sagte in seiner Urteilbegründung, es habe sich um eine heimtückische Tat gehandelt, wie auch um eine, die aus Niederen Beweggründen begangen wurde. Es habe sich um eine reine Bestrafungsaktion gehandelt, weil K. sich von seiner früheren Therapeutin schlecht behandelt gefühlt hat. "Eine völlige Fehlreaktion", so Hofsäß, ein Motiv, das aus niedersten Motiven heraus gemacht wurde. Er habe einen unbedingten Vernichtungswillen an den Tag gelegt. Mildernde Umstände lägen nicht vor.

"Er hat nicht die Fähigkeit zur Empathie."

Dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, sei allein schon deshalb unumgänglich. Ohne günstige Prognose könne K. nicht mehr aus der Haft entlassen werden. Eine anschließende Sicherungsverwahrung wolle man sich vorbehalten, darüber müsste zu gegebener Zeit eine neue Verhandlung urteilen. "Er hat nicht die Fähigkeit zur Empathie und einen Hang zu schweren Gewalttaten", sagte Hofsäß.

Die Opferfamilie, die wie während des gesamten Prozesses als Nebenkläger im Gerichtssaal war, nahm das Urteil mit Genugtuung auf und kündige für den Nachmittag eine Pressekonferenz an, bei der sie über ihre Sicht auf den Prozessverlauf und das Urteil berichten sowie Fragen beantworten wird. K. selbst nahm das Urteil wie während des gesamten Prozesses regungslos auf.

Er tötete sein Opfer mit 38 Messerstichen

Charles K. hatte im Februar dieses Jahres eine 37 Jahre alte Psychotherapeutin auf dem Parkplatz ihrer Praxis am Rande der Offenburger Innenstadt von hinten brutal mit 38 Messerstichen ermordet. Die Frau hatte ihn mehr als drei Jahre zuvor in der Klinik an der Lindenhöhe, einer Einrichtung für Menschen mit psychischen Erkrankungen, behandelt. Offenbar war er mit der Therapie unzufrieden. Er berichtete gegenüber seinen betreuenden Sozialarbeitern, dass sie ihn heimlich hypnotisieren würde und in ein Komplott gegen ihn verwickelt sei. Was aber genau sein Motiv war, wird wohl niemals geklärt werden.

Charles K. verweigerte sich dem Prozess. Er machte weder Angaben zur Person noch zur Sache und machte auch keine Angaben gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen. An seiner Täterschaft bestanden am Ende aber keine Zweifel. Man fand Blut- und DNA-Spuren des Opfers in K.s Wohnung, etwa an Kleidung und an Messern, den mutmaßlichen Mordwerkzeugen. Außerdem wurde er von mehreren Überwachungskameras gefilmt, wie er gegen 17 Uhr am Tattag zum Tatort lief. Charles K. verbüßte bereits von 2004 bis 2015 in Frankreich eine Haftstrafe wegen Mordes. Damals hatte er seinen Nachbarn mit dem Jagdgewehr seines Vater mit mehreren Schüssen erschossen.

Charles K. kündigte zum Ende der Verhandlung überraschend an, dass er in Revision gehen wolle. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Schlagworte: Deutsch-Franzose Charles K., Charles K., Stephan Hofsäß

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