Mit Freiheitsstrafen von neun Jahren für den 49-jährigen Rädelsführer und acht Jahren für seinen 42-jährigen Bruder hat das Landgericht Freiburg die Entführung eines knapp zweijährigen Mädchens aus Sexau im März 2009 geahndet.
"Sie haben ein schweres Verbrechen begangen auf das die Justiz angemessen reagieren muss. Sie haben die Familie schwer traumatisiert", begründete der Vorsitzende Richter die Urteile.
Die Polizei ...